Wer sich für den Kauf von Immobilien interessiert, der sollte bereits vorab einiges beachten. So sind die Kaufverträge so zu gestalten, dass sie alle wichtigen Daten zum Kauf enthalten, egal ob es dabei um Immobilien Schleswig-Holstein oder Immobilien in Berlin oder Brandenburg geht. Die meisten Kaufverträge für Immobilien sind heute standardisiert, dennoch werden hin und wieder verschiedene individuelle Absprachen getroffen, die man immer vom Notar überprüfen lassen sollte.
Die wichtigsten Bestandteile des Kaufvertrags sind die Aufführung von Rechten Dritter am Grundstück, wie etwa Wegerechte, sowie die Anzeige von Belastungen des Grundstücks. Dabei sollte ebenfalls festgehalten werden, bis zu welchem Termin die betreffende Immobilie bezugsfertig ist. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, ist es ratsam, im Kaufvertrag noch eine Konventionalstrafe für den Verkäufer festzulegen.
Werden keine Bestands Immobilien verkauft, sondern Neubauten, sollte zusätzlich vereinbart werden, dass Teilzahlungen, je nach Baufortschritt gezahlt werden. Diese Teilzahlungen sind im Vertrag genau zu beziffern. Ratsam ist es hierbei eine Schlussrate in Höhe von etwa 3,5 Prozent zu vereinbaren, um evtl. Mängelbehebungen mit diesem Druckmittel durchsetzen zu können. Weiterhin sollte vereinbart werden, dass die Endabnahme der schlüsselfertigen Immobilie durch einen Sachverständigen erfolgt. So können Mängel sofort festgestellt und entsprechend reklamiert werden.
Kauft man nicht ein Haus, sondern eine Eigentumswohnung, so ist im Kaufvertrag auf die Teilungserklärung einzugehen. Bei diesen Immobilien muss genau aufgegliedert werden, welche Räumlichkeiten welchen Eigentümern gehören und wie sich die Eigentümergemeinschaft zusammen setzt.
